Kurz zusammengefasst: Am 15.05.2020 wurde ein Gesetz erlassen, das dem jeweiligen Veranstalter ermöglicht bei der Rückabwicklung einen Gutschein über den Ticketwert auszustellen (statt Geldrückzahlung). Dies kann der Veranstalter für in Folge der Pandemie verlegte oder abgesagte Veranstaltungen anwenden.
Die Krise trifft die Veranstaltungsbranche hart. Für Veranstalter, Dienstleister und Kulturschaffende werden die kommenden Monate eine extreme Belastung. Die Gutscheinlösung hilft dabei, die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungsbranche abzumildern und trägt dazu bei, die Kultur am Leben zu halten.
Über die Gutscheinlösung hinaus, kann jeder einzelne beitragen, die kulturelle Vielfalt zu erhalten. Glücklicherweise haben wir für viele Veranstaltungen Ersatztermine gefunden. Die größte Hilfe ist es, wenn ihr die Eintrittskarten behaltet und damit den neuen Termin besucht.
HIER findet ihr eine Liste aller verschobenen und abgesagten Termine (auch unserer Tourneekünstler). Diese Übersicht wird laufend aktualisiert.
Taucht eure Veranstaltung in dieser Liste nicht auf, ist sie noch nicht offiziell abgesagt oder verschoben. Das kann z.B. daran liegen, dass noch keine behördliche Anordnung vorliegt. In diesem Fall sind uns als Veranstalter die Hände gebunden & wir können euch nur um etwas mehr Geduld bitten!
Selbstverständlich! Bei einer verlegten Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden. Ihr braucht also nichts weiter zu tun und könnt diese als Eintrittskarte für den Ersatztermin nutzen.
In diesem Fall erhaltet ihr einen Gutschein in Höhe des Ticketwerts. Diesen könnt ihr für die Veranstaltungen einlösen, bei denen undercover Veranstalter ist.
Voraussetzung ist, dass ihr eure Tickets vor dem 08. März gekauft habt und die Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden kann.
Bitte beachtet: Das genannte Vorgehen gilt ausschließlich für Veranstaltungen, bei denen undercover Veranstalter ist. Es gibt einige Sonderfälle, für die es eine gesonderte Lösung geben wird.
Hinweis: Von Veranstalter zu Veranstalter kann es unterschiedliche Regelungen bei der Ticketrückabwicklung geben. Wer Veranstalter ist, steht auf den Tickets.
In diesem Fall möchten wir euch das Geld erstatten. Bitte wendet euch hierzu an die Vorverkaufsstelle, an der die Tickets gekauft worden sind. Solltet ihr eure Karten im Ticketshop: undercover.de gekauft haben, so erhaltet ihr eine E-Mail in der das weitere Vorgehen beschrieben ist. Wir bitten euch, die vierwöchige Rückmeldefrist zu beachten.
Hinweis: Von Veranstalter zu Veranstalter kann es unterschiedliche Regelungen bei der Ticketrückabwicklung geben. Das genannte Vorgehen gilt ausschließlich für Veranstaltungen, bei denen undercover Veranstalter ist.
Solltet ihr die Tickets direkt im Ticketshop: undercover.de gekauft haben, so erhaltet ihr von uns eine E-Mail, in der das weitere Vorgehen beschrieben ist. Bitte beantragt ab Erhalt der E-Mail innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen den Gutschein. Habt ihr eure Tickets an einer physischen Vorverkaufsstelle erworben, müsst ihr euch proaktiv an die Vorverkaufsstelle wenden. Auch hier bitten wir euch eine Frist von 4 Wochen ab Bekanntgabe des Ersatztermins bzw. ab Inkrafttreten der undercover-Gutscheinregelung (10.06.2020) einzuhalten.
Der Gutschein wird von der Vorverkaufsstelle ausgestellt, an der ihr die Tickets erworben habt. Solltet ihr die Tickets direkt im Ticketshop: undercover.de gekauft haben, so erhaltet ihr von uns eine E-Mail, in der das weitere Vorgehen beschrieben ist. Habt ihr eure Tickets an einer physischen Vorverkaufsstelle erworben, müsst ihr euch proaktiv an die Vorverkaufsstelle wenden.
Bei einer verlegten Veranstaltung von undercover wird euch ein Gutschein ausgestellt. Für einige Termine gibt es jedoch Ausnahmeregelungen.
Solltet ihr den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst haben, wird euch der (Rest-)Betrag auf Verlangen ausgezahlt. Bitte meldet euch hierzu im Januar 2022 an der jeweiligen Vorverkaufsstelle von der ihr den Gutschein bekommen habt.
Bei der Ausstellung eines Gutscheins fallen keine Gebühren an. Der Gutschein wird in Höhe des Ticketpreises ausgestellt und auch der Versand ist kostenlos.
Bei der Erstattung des Ticketpreises werden jedoch im Regelfall die von der jeweiligen Vorverkaufsstelle erhobenen Vorverkaufsgebühren einbehalten. Darauf haben wir keinen Einfluss.
Leider nein. In diesem Fall ist eine Ticketrückerstattung nicht möglich.
Für allgemeine Fragen sendet uns bitte eine E-Mail an info@undercover.de.
Ihr habt Fragen zu euren Tickets oder wollt eine neue Bestellung aufgeben? Dann wendet euch bitte an tickets@undercover.de.
Wir bemühen uns euch so schnell wie möglich Feedback zu geben.
Aufgrund der aktuellen Situation sind wir bis auf weiteres telefonisch leider nicht erreichbar. Wir antworten schnellstmöglich, jedoch ggf. etwas langsamer als gewohnt.